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Allgemeine Hinweise zur privaten Rentenversicherung

Heutzutage kann sich kaum noch einer davor drücken, private Altersvorsorge zu betreiben. Die gesetzliche Rente, die unsereins irgendwann einmal erhalten soll, kann für ein entspanntes Leben nicht ausreichen. Mit Hilfe der privaten Rentenversicherung lässt sich sehr gut privat vorsorgen, so dass man sich im Rentenalter keine Gedanken über die Finanzen machen muss.

Hierbei läuft es so ab, dass man monatlich einen bestimmten Beitrag leistet und später im Rentenalter erhält man dann eine monatliche Rente. Dieses Modell der Altersvorsorge hat den Vorteil, dass man sich im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht an diese starre Beitragshöhe halten muss, sondern die Beitragshöhe, die man leisten muss, selber bestimmen kann. Für die Laufzeit gilt genau das gleiche. Die Dauer, wie lange man Geld zusammensparen möchte, ist ebenfalls selbst zu bestimmen. Das bedeutet, dass sich jeder Ansparer, an seinen finanziellen Möglichkeiten orientieren kann und damit bestimmt, wie hoch seine Rente im Alter wird. Rürup- und Riester-Rente bieten für einen Anleger noch einen Vorteil, da diese Vorsorgevarianten vom Staat mit Zulagen gefördert werden.
Wie so vieles im Finanzbereich, hat aber auch diese Altersvorsorgemöglichkeit ihre Nachteile. Im Gegensatz zu einer alternativen Anlagemöglichkeit, gibt es bei der privaten Rentenversicherung nur eine sehr geringe Verzinsung. Dafür ist die konservative Anlegestrategie der Versicherungsanbieter verantwortlich. Bei der privaten Rentenversicherung können kaum Steuervorteile geltend gemacht werden. Im Gegenzug dazu, wird in der Auszahlphase ein niedrigerer Steuersatz verwendet. Ein weiterer Nachteil der privaten Rentenversicherung ist die Tatsache, dass das Anlegen dieser Altersvorsorge Kosten wie etwa den Verwaltungskosten oder Vertriebskosten mit sich bringt. Eine private Rentenversicherung zu kündigen, macht aufgrund des zu hohen finanziellen Verlusts, den man dabei akzeptieren müsste, wenig Sinn. Wenn man den Vertrag kündigt, bekommt man ausschließlich den so genannten Rückkaufswert. Abgesehen davon ist es völlig unerheblich, wie lange der Vertrag läuft, da die Verwaltungskosten und die Provision, die zu zahlen ist, sowieso bezahlt werden müssen.

Sören Stern
soeren.stern[at]googlemail[punkt]com



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