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Betreutes Wohnen

Es gibt verschiedene Arten von betreutem Wohnen. Die Worte “Betreutes Wohnen” umschließen alle Arten von Menschen und Wohnformen die beim Wohnen betreut werden. Es können Jugendliche, alte Menschen, Behinderte oder auch geistig kranke Personen betreut werden. Besonders bei Jugendlichen sind Wohngemeinschaften die unter betreutes Wohnen fallen beliebt. Diese Wohngemeinschaften werden von Sozialarbeiter betreut, je nach dem wie verantwortungsvoll die Jugendlichen sind kommen die Sozialarbeiter vorbei oder wohnen dort zusammen mit den Jugendlichen.

Die Jugendlichen kommen so aus dem Kinderheim heraus, lernen Verantwortung zu übernehmen und haben gleichzeitig Personen in ihrem Alter mit denen sie zusammen leben. Es gibt noch andere Wohnarten die betreut werden. Zum einen Leute die alleine in einer eigenen Wohnung wohnen und von einem Helfer oder Pfleger dort besucht werden, wobei die Häufigkeit der Besuche und die Dauer von Person zu Person unterschiedlich sind. Zum anderen gibt es therapeutische Wohngemeinschaften, bei denen die Personen rund um die Uhr betreut werden. Dort müssen die Pfleger die Personen oft stark unterstützen, weil sie nicht in der Lage dazu sind lebenswichtige Dinge selbst zu machen oder sie vergessen würden. Dennoch soll diesen Personen Freiheit gewährleistet werden. Es ist das Ziel vom betreutem Wohnen ist, dass die Personen ihre Selbstständigkeit, so weit wie es geht, beibehalten. Sie müssen aber trotzdem bei Problemen unterstützt oder teilweise bevormundet werden, welches je nach Fall von verschieden ausgebildete Personen getan wird. Sozialarbeiter, Psychologen, Pflegern, Erziehern oder auch Therapeuten werden im betreuten Wohnen eingespannt.
Es gibt bis zum heutigen Zeitpunkt keine genaue Definition vom Gesetzgeber was “Betreutes Wohnen” ist. Es gibt im Sozialgesetzbuch einige Paragraphen, welche sich mit dem Thema beschäftigen, es jedoch nicht genau definieren. Daher kann jede Wohnung als eine Wohnung mit betreutem Wohnen angeboten werden, egal wie dieser Service aussieht. Das Deutschen Institut für Normen hat Qualitätsansprüche bei dem betreuten Wohnen für Senioren, in der DIN 77800, festgelegt.



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