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Die 1 Euro GmbH

Zweck der Politiker ist es den Unternehmensgründern diesen Punkt einfacher zu gestalten. Die angestrebte Gründung einer GmbH sollte mit 1′nem € realisierbar sein. Bis vor Kurzem benötigte man für eine GmbH-Gründung ein Kapital von insgesamt 25t Euro. Wie die Presse anmerkte besteht eine Übereinstimmung zwischen den Gruppen der Regierung und eine dahin gehende Reform soll im Bundestag verabschiedet werden. Die in Deutschland existierende Rechtsfigur der GmbH soll gegen der britischen Limited attraktiver gemacht werden. Grund für die Entscheidung des Gesetzesgebers das Stammkapital auf nur einen Euro festzusetzen ist der Rückgang der Firmengründungen. Durch die Reformierung des GmbH-Gesetzes möchte die Regierung dem schlechten Trend begegnen. Ergänzend zur GmbH soll es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben.

Mit einem Mindeststammkapital von einem Euro besteht ab 01.01.2008 die Möglichkeit eine Gründung einer Selbstständigkeit in Form der so genannten haftungsbeschränkten 1 Euro GmbH abzuwickeln. Die Gründung der Rechtsform GmbH soll attraktiver umgesetzt werden. Rechtlicher Hintergrund zu Gunsten der Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) sind im Reglement zur Modernisierung des Rechtes für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgelegt. Die offizielle Bezeichnung davon heißt “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Kennzeichen der neuen Unternehmensform ist das geringe Mindeststammkapital, weil die Gesellschaftsanteile können ab 1′nem € aufgeteilt werden. Etwaige Mustersatzung darf ohne durch einen Notar beglaubigt angewendet werden. Dadurch und dem möglichen Eintragung in das Register der Handelskammer könnte die GmbH-Gründungsdauer ganz unkompliziert werden. Die Stammeinlage ist bar zu zahlen, man braucht kein sog. Einlage der Sachen. Die Masse der Gründer ist auf drei festgelegt, auch sind die GmbH-Gesellschafter in der Gesellschafterliste eingeschrieben. Als Sicherheit sind auf ein Viertel des Gewinnes eines Jahres anzulegen, bis ein Eigenkapital in Höhe von zehntausend Euro angelegt ist. Das ist so hoch der klassischen GmbH. Firmieren muss die Firma mit dem Zusatz UG. Die Abkürzung könnte sich im Rechtsverkehr auch als nachteilig erweisen, es verdeutlicht dem Vertragspartner, welcher sich mit der neuen GmbH-Form auskennt, dass diesem Unternehmen dieser Firma das Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Im Übrigen obliegt die Unternehmergesellschaft (von der Haftung beschränkt) den selben Gesetzen wie die GmbH. Auf der einen Seite steht die Mini-GmbH unter der ganzen Überwachung seitens der Finanzbehörden, zum anderen verspricht die Mini-GmbH auch Vorzüge für Existenzgründer. Es war nicht nur die deutsche Regierung einen Pluspunkt dar, falls auf Grund die Mini-GmbH, die zahlreiche Abwanderung von Unternehmen nach England, mit dem Namen Limited, gleichfalls die Zuwiderhandlung in dem Sinne von „Briefkastenfirmen” verhindert wird. Von Bedeutung ist auch, dass der Unternehmensgründer, den Sitz in England mehr darlegen muss und der der Papierkram in England mit den in England ansässigen Finanzverwaltung nicht mehr gemacht werden muss. Ein anderer Pluspunkt für künftige Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie sich nicht fürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland einzuklagen ist. Unternehmer und Kunden könnend die Vorteile genießen von der Unternehmergesellschaft.

Ralph Schünemann
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