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Die staatliche Altersvorsorge im Überblick

Durch den massiven finanziellen Druck auf das deutsche Rentenversicherungssystem wurden in den vergangenen Jahren immer weitere Rentenkürzungen vorgenommen. Deshalb ist die zusätzliche Altersvorsorge enorm wichtig geworden!

Und seit 2002 kann man nicht nur privat vorsorgen, sondern auch mit Unterstützung von staatlicher Seite. Denn 2002 wurde die Riester Rente am Markt eingeführt. 2005 folgte dann die Rürup Rente. Wie der Staat dem Bürger mit diesen beiden Altersvorsorgemodelle unter die Arme greift, wird nachfolgend erläutert.

Die Riester Rente wurde eigentlich geschaffen, um die Rentenkürzungen, die im Reformgesetz 2001 beschlossen wurden auszugleichen. Dies würde eigentlich bedeuten, dass jeder eine Riester Rente abschließen müsste, um die neu geschaffene Lücke wieder zu schließen. Da die Riester Rente aber auf freiwilliger Basis angeboten wird ist dieses noch nicht der Fall. Zwar konnten immerhin schon fast 12 Millionen Verträge vermittelt werden, doch hat sich noch nicht jeder der in den Genuss der Förderung kommen könnte für einen Abschluss entschieden.


Und dies obwohl die Riester Rente doch eine sehr interessante Förderung bietet. So bekommt jeder Riestersparer eine feste jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Hat man Kinder die noch Anspruch auf Kindergeld haben, können diese dem Riestervertrag zugeordnet werden und man erhält zusätzlich auch noch eine Kinderzulage. Ist das Kind vor 2008 geboren in Höhe von 185 Euro bei einer Geburt nach 2008 in Höhe von 300 Euro. Da Kinder jedoch nur einem Vertrag zugeordnet werden können, müssen Ehepartner für sich entscheiden, in welchen Vertrag die Kinderzulage fließen soll.

Um die Riester Rente aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer ohne Familie und Kinder interessant zu machen, gibt es die zusätzliche Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs. So können die geleisteten Eigenbeiträge steuerlich angesetzt werden und führen in den meisten Fällen zu zusätzlichen Steuerrückerstattungen. Für Berufseinsteiger gibt es seit 2008 zusätzlich noch einen Bonus in Höhe von 200 Euro wenn ein Rürupvertrag vor Abschluss des 25. Lebensjahres abgeschlossen wird.

Bei der 2005 konzipierten Rürup Rente erfolgt die Förderung nur in Form von steuerlichen Vorteilen. Aber auch in der Auszahlungsphase und beim Hinterbliebenschutz unterscheidet sich die Rürup Rente doch deutlich von der Riester Rente. Darf man zum Rentenbeginn bei der Riester Rente einmal 30% aus dem Vertrag entnehmen, ist bei der Rürup Rente nur eine lebenslange Leibrentenzahlung vorgesehen.
Beim Hinterbliebenenschutz sind bei der Rürup Rente nur die Ehepartner und die versorgungsberechtigten Kinder erbberechtigt. Auch in diesem Fall darf keine einmalige Kapitalabfindung stattfinden. Das Vermögen darf nur in Form einer Hinterbliebenenrente an die erbberechtigten Personen zurückfließen.

Gefördert wird die Rürup Rente durch Steuerrückerstattungen. Möglich ist dies durch Beschlüsse im Alterseinkünftegesetz. Denn seit 2005 können alle Beitragszahlungen für einen Basisversorgung Steuer mindernd angesetzt werden. Zur Basisversorgung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den berufsständischen Versorgungswerken und zur Rürup bzw. Basisrente. Wer sich also für einen Abschluss einer Rürup Rente entschiedet, kann im Jahr 2009 68% der Beiträge Steuer mindernd ansetzen. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Wert auf 100% an.

Markus Köhler
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