Gesetzliche Vorschriften bei Existenzgründung
Bei der Bundesregierung stehen in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit die Ich-AG’s und die kleinen Unternehmen hoch im Kurs. Kann doch jeder, der eine Existenzgründung vornimmt, aus der Statistik der Arbeitslosigkeit gestrichen werden.
Doch ganz so einfach mit der Existenzgründung ist das nicht; es gilt sich an Vorschriften zu halten und auch bestimmte Punkte im Vorfeld zu klären. So wurde zum Beispiel von der Bundesregierung das Gesetz zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung verabschiedet, kurz bezeichnet als KFG, was so viel wie Kleinunternehmerförderungsgesetz heißt.
Dabei wird nunmehr die Buchführungspflicht für den Unternehmer ausgedehnt, was zu einer vereinfachten Gewinnermittlung führen soll. In keinem Lexikon finden sich die Voraussetzungen für den Zuschuss bei Existenzgründung. Diese sind: Der zukünftige Unternehmer muss Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe sein. Oder er befindet sich zur Zeit in einer vom Arbeitsamt geförderten Strukturanpassungs- bzw. ABM-Maßnahme. Des weiteren darf das Arbeitseinkommen nach Existenzgründung maximal 25.000,00 € im Jahr betragen, inkl. sämtlicher Nebentätigkeiten
Der monatliche Existenzgründungszuschuss ist auf drei Jahre begrenzt; er beträgt im ersten Jahr maximal 600,00 €, dann im zweiten Jahr 360,00 € und im letzten Jahr 240,00 €. Jedoch dürfte ein junger Unternehmer nach einer Zeitdauer von drei Jahren auch absehen können, ob seine Geschäftsidee sich verwirklichen ließ. Während der Zeitdauer des Förderungsbezuges ist der Existenzgründer Mitglieder der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, somit auch insoweit abgesichert. Sozialversicherungsbeiträge sind von ihm selbst zu entrichten, jedoch mit reduzierten Beitragssätzen. Sollte der selbständigen Tätigkeit kein Erfolg beschieden sein, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder aufleben, sofern er vor Ablauf der Förderungsdauer geltend gemacht wird.
Diese Vorschriften sind wichtig für eine Existenzgründung. So kann man sich auch im Internet weiter informieren und sollte man verschiedene Fachbegriffe, wie z.B. Businessplan oder Gründercoaching nicht zuordnen können, empfiehlt sich ein Blick in ein Lexikon.
Max Neugebauer
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