Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es für den Wechsel in eine Private Krankenversicherung Hürden, die zunächst überwunden werden müssen, bevor ein Wechsel aus der GKV erfolgen kann. Die PKV steht nur für Menschen offen, die nicht der Versicherungspflicht, in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Dieses gilt für Menschen, deren Einkommen oberhalb der jährlich neu fixierten Versicherungspflichtgrenze liegt, oder die Selbstständig, Freiberufler oder verbeamtet sind. Damit ist der Kreis der möglichen Wechsler in die PKV beschränkt, de facto sind etwa 10% aller Deutschen in einer Privaten Krankenversicherung versichert. Im Vergleich der beiden Systeme fällt direkt die sprichwörtliche Bevorzugung der Privaten auf, die im Vergleich zu den gesetzlich Leistungen nach Gebührenordnung für Ärzte bis zum Höchstsatz (3,5 Fach) abrechnen und somit für die notwendige Heilbehandlung, bei einem Privatversicherten, eine bessere Honorierung für ärztlich Leistungen garantieren.
Dennoch sind die Leistungen im Grundsatz, also was das medizinisch notwendige angeht vergleichbar. Ein Umstand, auf den die gesetzlichen Krankenversicherer und die Politiker immer wieder hinweisen. Verschärft und spürbar für den Patienten wurden die Unterschiede in den Abrechnungssystemen durch Einführung der Praxisgebühr und dem Quartalsbudget für die Kassenärzte. Wenn das Budget im Quartal erschöpft ist, liegt es nahe weniger dringliche Behandlungen ins nächste Quartal zu koordinieren, sofern möglich. Gesetzlich versicherte Patienten, erleben deshalb öfter längere Wartezeiten als früher. Die Vorteile für den Privatversicherten sind jedoch eindeutig vorhanden, einerseits hängt die Versicherungsprämie sehr von dem eigenen Voraussetzungen ab, also vom Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen, dieses drückt sich in der individuellen Prämienhöhe aus, die besonders für junge, allein stehende und kinderlose Versicherte Kostenvorteile bedeuten, ebenso lässt sich das Profil der gewünschten Leistungen frei bestimmen. Sonderleistungen, wie bis zu 100% Zahnersatz, Chefarztbehandlung, Einbett-Zimmer im Krankenhaus, Erhöhung der Leistungen für Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen, Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis, Beitragsentlastungstarife oder Beitragsrückerstattungen bis zu Dreiviertel der Jahresprämie, fließen mit in die monatliche Prämienkalkulation ein. Diese Wahlfreiheit bietet den Privatversicherten den erforderlichen Entscheidungsspielraum.
Andreas Mettler
presse[at]mettlerweb[punkt]de
Veröffentlicht am
Mittwoch, 21 Mai, 2008
und wurde gespeichert unter: Versicherungen.